Rechtliche Nachrichten · 1 min read · Oct 07, 2025

19 ‚YTS-Nutzer‘ wegen des Teilens von Raubkopien von „Ava“ angeklagt

In einer neuen Klage, die vor einem Bundesgericht in Hawaii eingereicht wurde, wurden 19 ‚John Doe‘ Beklagte, die auch als YTS-Nutzer beschrieben werden, beschuldigt, Raubkopien des Films „Ava“ zu teilen, berichtet TorrentFreak.

Für diejenigen, die es nicht wissen, YTS ist eine der beliebtesten und am häufigsten besuchten Torrent-Seiten im Internet, bekannt für die Verbreitung von Torrent-Dateien urheberrechtlich geschützter Filme.

Die Beklagten, die nur durch ihre IP-Adressen bekannt sind, wurden dabei erwischt, wie sie den Film über öffentliche Torrent-Tracker teilten.

Die Klage gegen die YTS-Nutzer wurde von dem Anti-Piraterie-Anwalt Kerry Culpepper eingereicht, der ‚Eve Nevada LLC‘, das Unternehmen hinter dem Film Ava, vertritt. In der Klage wird speziell eine Datei mit dem Titel „Ava (2020) [1080p] [WEBRip] [5.1] [YTS.MX]“ erwähnt, was die Filmemacher zu der Annahme führt, dass die Beklagten Nutzer der YTS-Seite gewesen sein müssen.

„Nach Informationen und Überzeugung hat jeder der Beklagten ein Konto auf der YTS-Website registriert, indem er eine E-Mail-Adresse verwendete oder eine BitTorrent-Client-Anwendung auf seinem Gerät installierte, die Torrent-Dateien von der YTS-Website abgerufen hat“, heißt es in der Klage.

ava defendants

Neben dieser Annahme wird auch das Argument verwendet, dass die Beklagten dieselbe Datei heruntergeladen haben, um die 19 Beklagten in einem Fall zu verbinden.

Zusätzlich zu direkter und beitragender Urheberrechtsverletzung beschuldigt die Klage die Beklagten auch, das DMCA (Digital Millennium Copyright Act) verletzt zu haben, indem sie Informationen zur Verwaltung von Urheberrechten (CMI) geändert haben. In diesem Fall bezieht es sich auf die Verbreitung des Films „Ava“ mit einem bearbeiteten Titel, der YTS suggeriert.

„Insbesondere haben die Beklagten die Dateinamen verteilt, die CMI enthielten, die geändert wurden, um die Formulierung ‚YTS‘ einzuschließen. Die Beklagten wussten, dass die Formulierung „YTS“ von der berüchtigten Film-Piraterie-Website stammt, für die jeder ein registriertes Konto hatte und/oder aktiv genutzt hat“, heißt es in der Klage.

Basierend auf den angebotenen Informationen ist es jedoch weiterhin unklar, ob die in der Klage genannten Beklagten tatsächlich YTS-Nutzer sind, da der Urheberrechtsinhaber keine Informationen aus der YTS-Nutzerdatenbank bereitgestellt hat.

Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Beklagten YTS tatsächlich genutzt haben, indem sie die .torrent-Datei von anderen Seiten heruntergeladen haben, auf denen die ähnliche Datei verfügbar gemacht wurde. Während mehrere Torrent-Seiten YTS-Torrents verboten haben, haben viele dies nicht getan, einschließlich des bekannten Pirate Bay.

Dies ist eine sich entwickelnde Geschichte. Bleiben Sie dran für weitere Updates!

Quelle: TorrentFreak

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