Rechtsprechung · 1 min read · Jan 24, 2026

Gericht entscheidet, dass das Nicht-Warnen des Kindes vor Piraterie den Vater haftbar macht

Vater haftbar für das Nicht-Warnen des Kindes vor Piraterie, entscheidet das Gericht

In einem eher außergewöhnlichen Urteil hat ein Gericht in Leipzig, Deutschland, einen Vater für ein von seinem 11-jährigen Sohn heruntergeladenes Hörbuch verantwortlich gemacht. Der Vater behauptet, er habe seinen Sohn angewiesen, den Computer nur für schulische Zwecke zu nutzen und nichts herunterzuladen. Das Gericht verwies jedoch ausdrücklich darauf, dass die Anti-Piraterie-Anweisung nicht korrekt war.

Manchmal ist der betroffene Kontoinhaber der Täter, aber wenn das WLAN-Netzwerk nicht gesichert ist, könnte es auch ein anderes Mitglied des Haushalts oder sogar ein völlig Fremder sein.

Der Beklagte (der Vater) hat bestritten, ein Hörbuch heruntergeladen zu haben, da er zum Zeitpunkt des Verstoßes nicht zu Hause war. Seine Frau und sein 11-jähriger Sohn waren es, und im Verlauf des Verfahrens wurde klar, dass letzterer der Täter war. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Eltern für die Handlungen ihrer Kinder verantwortlich gemacht werden.

Der Vater argumentierte zu seiner Verteidigung, dass er seinen Sohn gebeten habe, alle Internetaktivitäten auf schulische Zwecke zu beschränken, eine Aussage, die von seiner Frau unterstützt wurde. Darüber hinaus wurde der 11-Jährige gewarnt, keine zufälligen Dinge herunterzuladen oder etwas Unsicheres zu tun.

Diese Warnung zählt jedoch laut dem Urteil des Gerichts nicht als ordnungsgemäße Anweisung, da es an einer genauen Erklärung fehlt, was illegale Downloads sind.

Für eine ordnungsgemäße elterliche Aufsicht ist es erforderlich, „ein Kind über die Illegalität der Teilnahme an illegalen Dateitauschbörsen aufzuklären und dieses Verhalten ausdrücklich zu verbieten“, schreibt die Richterin in ihrem Beschluss.

Das Gericht beschreibt das Verhalten des Vaters als „nachlässig“ und schließt nicht aus, dass die Anweisung, das Internet des Sohnes auf schulische Zwecke zu beschränken, erfunden wurde, um einer Bestrafung zu entgehen.

Da der Mann für schuldig befunden wurde, wurde er nun aufgefordert, 956 Euro an Schadensersatz und Gerichtskosten zu zahlen. Er hat immer noch die Möglichkeit, den Fall vor einem höheren Gericht anzufechten.

Der Urheberrechtsinhaber, der im geschwärzten Urteil (pdf) nicht namentlich genannt wird, wurde von der deutschen Kanzlei Waldorf Frommer vertreten, die weithin bekannt dafür ist, File-Sharer im ganzen Land zu verfolgen.

Urheberrechtsinhaber haben in den letzten zehn Jahren in Deutschland Hunderttausende von angeblichen Piraten verfolgt und Vergleiche gefordert, die von einigen Hundert bis zu Tausenden von Euro reichen.

Quelle: TorrentFreak

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