Gericht entscheidet, dass das Nicht-Warnen des Kindes vor Piraterie den Vater haftbar macht
In einem eher außergewöhnlichen Urteil hat ein Gericht in Leipzig, Deutschland, einen Vater für ein von seinem 11-jährigen Sohn heruntergeladenes Hörbuch verantwortlich gemacht. Der Vater behauptet, er habe seinen Sohn angewiesen, den Computer nur für schulische Zwecke zu nutzen und nichts herunterzuladen. Das Gericht verwies jedoch ausdrücklich darauf, dass die Anti-Piraterie-Anweisung nicht korrekt war.